Wem gehören die Daten?

 (Bild: Universität Passau)

(Bild: Universität Passau)

Die Sonderrolle des Datenschutzrechts

Das Datenschutzrecht (DSGVO, BDSG) schützt nur personenbezogene Daten. Für maschinengenerierte Daten ist die DSGVO schlicht nicht anwendbar, es sei denn – Stichwort Arbeiterkontrolle – sie sind doch irgendwie verknüpfbar: Dann werden diese sofort personenbezogen. Was für maschinengenerierte Daten aber tatsächlich gilt, ist eine Verordnung der EU, die zum 29. Mai 2019 in Kraft getreten ist: die ‘Free Flow of Data’-Verordnung. Diese Verordnung sieht allerdings im Wesentlichen nur ein Verbot gesetzlicher Lokalisierungspflichten innerhalb der EU vor, das heißt der Gesetzgeber darf nicht verlangen, dass die Daten auf einem Server in Deutschland liegen und z.B. einen französischen Server ausschließen. Für außereuropäische Standorte ist dies durchaus möglich. Ein zweiter Aspekt der Verordnung ist eine Verpflichtung zur Selbstregulierung für die Anbieter von solchen Datenmodellen: Diese sollen sich an einen Tisch setzen und einen Code of Conduct erarbeiten, indem sie die Portabilität von Daten gestalten wollen. Ansonsten gibt es auf der europäischen Ebene, Stand heute, keine gesetzliche Regelung. Doch auch auf Bundesebene gibt es praktisch keine umfassende gesetzliche Regelung, laut einer Stellungnahme der Arbeitsgruppe ‘Digitaler Neustart’ der Justizministerkonferenz soll es insbesondere kein Eigentumsrecht an Daten geben.

Gesetzliche Schutzrechte an Daten

Daten als solche sind von der Rechtsordnung danach nicht erfasst. Bisher konnte sich die Rechtsprechung damit behelfen, die Daten nur mittelbar über das Eigentum am Datenträger zu schützen. Der Eigentümer der Festplatte ist auch gegen den Verlust oder die Änderung von Daten darauf geschützt. Das kann in haftungsrechtlichen Zusammenhängen sinnvoll sein, um dem Eigentümer einen Schadensersatzanspruch zu gewährleisten. Schwierig wird dies dagegen bei Cloudlösungen. Im Strafrecht gibt es zum Thema Daten zwei wesentliche Straftatbestände: Das Ausspähen von Daten und die Datenveränderung. Aber auch diese Normen beantworten nicht, wann Daten fremd sind, sondern setzen eine rechtliche Zuordnung schon voraus. §202a StGB spricht nur von: “Daten, die nicht für ihn bestimmt und die gegen unberechtigten Zugang besonders gesichert sind”. Aber für wen Daten bestimmt sind, bleibt ungeklärt. §303a StGB spricht noch nicht einmal von fremden Daten: “Wer rechtswidrig Daten löscht, unterdrückt, unbrauchbar macht oder verändert…”. Das bedeutet: Seine eigenen Daten darf man rechtmäßiger Weise immer löschen. Aber wann sind Daten meine eigenen? Ob Daten also für jemanden “bestimmt” sind, bzw. ob die Löschung etc. “rechtswidrig” ist, muss die übrige Rechtsordnung beantworten. Das sagt auch das Strafrecht nicht. Ausgangspunkt der herrschenden Auffassung ist der sogenannte Skripturakt, der besagt: Wer die Daten speichert, dem sind sie erst einmal zugeordnet. Schwierig wird dies bei Kooperationen: In diesen Fällen wird man zunächst auf das Vertragsrecht zurückgreifen müssen und sich vertraglich einigen, wer Zugriffs- oder Exklusivrechte hat. Wovon man sich nicht allzu viel Schutz für Industriedaten versprechen sollte, sind dagegen die Immaterialgüterrechte. So gibt es zwar ein Urheberrecht, aber nicht für maschinengenerierte Daten, bei denen es sich nicht um eine geistige Schöpfung handelt. Weiter existiert ein Softwareschutz, aber dieser gilt nur für Programme, nicht für aufgezeichnete Daten. Dann gibt es das Datenbankschutzrecht, also ein spezielles Leistungsschutzrecht für Datenbankhersteller, aber auch das schützt nicht das einzelne Datum, sondern nur die Investition in eine Datenbank. Die Einzelinformationen sind nicht geschützt. Ein Patentschutz greift ebenfalls nicht, denn Daten als solche sind nicht zu patentieren. Tatsächlich relevant ist seit März 2019 das neue Gesetz zum Schutz von Geschäftsgeheimnissen, basierend auf einer europäischen Richtlinie. Hierunter fallen tatsächlich Daten, soweit sie Geschäftsgeheimnisse sind. Damit es unter diesen Geheimnisschutz fällt, darf eine Information allerdings weder allgemein bekannt noch ohne weiteres zugänglich sein, und daher von wirtschaftlichem Wert sein. Dies trifft auf wesentliche Industriedaten zu. Ein entscheidender Punkt ist jedoch folgender: Die Information muss Gegenstand von den Umständen nach angemessenen Geheimhaltungsmaßnahmen sein. Da kommt das Thema Security ins Spiel: Wenn Daten technisch und organisatorisch nicht geschützt sind, wenn Protokolle genutzt werden, die einfach abhörbar sind, wenn die Daten auf ungeschützten Servern liegen, dann kann man sich auch nicht auf den gesetzlichen Schutz stützen. Ungeklärt bleiben darüber hinaus auch hier die Fragen nach dem Schutz des einzelnen Datums oder nach der Rechtslage in Kooperationen und Joint Ventures.

Das könnte Sie auch interessieren

Carbon Management-Technologien stehen im Fokus, um CO2-Emissionen zu reduzieren und zu managen. Die Rolle des Maschinenbaus und mögliche Entwicklungspfade betrachtet eine neue Studie des VDMA Competence Center Future Business.‣ weiterlesen

Hohe Geschwindigkeit und hohe Erkennungsraten sind die Anforderungen an die Qualitätskontrolle in der Verpackungsbranche. Wie diese Anforderungen erreicht werden können, zeigt das Unternehmen Inndeo mit einem Automatisierungssystem auf Basis von industrieller Bildverarbeitung und Deep Learning.‣ weiterlesen

Jeder zweite Betrieb investiert laut einer Betriebsräte-Befragung der IG Metall zu wenig am Standort. Demnach verfügen rund 48 Prozent der Unternehmen über eine Transformationsstrategie. Zudem sehen die Betriebsräte ein erhöhtes Risiko für Verlagerungen.‣ weiterlesen

Ziel des neuen VDMA-Forums Manufacturing-X ist es, der zunehmenden Bedeutung von Datenräumen als Basis für neue, digitale Geschäftsmodelle Rechnung zu tragen. Wie der Verband mitteilt, soll das Forum auf dem aufbauen, was in der letzten Dekade durch das VDMA-Forum Industrie 4.0 erarbeitet wurde. ‣ weiterlesen

Ob es sich lohnt, ältere Maschinen mit neuen Sensoren auszustatten, ist oft nicht klar. Im Projekt 'DiReProFit' wollen Forschende dieses Problem mit künstlicher Intelligenz zu lösen.‣ weiterlesen

Wie kann eine Maschine lernen, sich in unserer Lebenswelt visuell zu orientieren? Mit dieser Frage setzen sich die Wissenschaftler am Deutschen Forschungsinstitut für Künstliche Intelligenz (DFKI) aktuell auseinander – und entwickeln Lösungen.‣ weiterlesen

Die seit 2020 geltende staatliche Forschungszulage etabliert sich im deutschen Maschinen- und Anlagenbau mehr und mehr als Instrument der Forschungsförderung. Ein wachsender Anteil der Unternehmen nutzt die Forschungszulage. Besonders geschätzt werden die verbesserten Finanzierungsmöglichkeiten sowie der erleichterte Zugang zur staatlichen Förderung von Forschung und Entwicklung (FuE).‣ weiterlesen

Der Nutzen neuer Technologien kommt nur dann zum Tragen, wenn diese von den Menschen mindestens toleriert, besser aber gesamtgesellschaftlich angenommen werden. Dafür braucht es Dialog und Möglichkeiten für gemeinsame Gestaltung. Welche Kommunikationsformate sich hierfür eignen und welche Wirkung sie bei den Beteiligten erzielen, das hat das Acatech-Projekt 'Technologischen Wandel gestalten' bei den Themen elektronische Patientenakte, digitale Verwaltung und Katastrophenschutz untersucht. Jetzt hat das Projektteam die Ergebnisse vorgelegt.‣ weiterlesen

Der Fachkräftemangel erfordert einen möglichst intelligenten und flexiblen Personaleinsatz. KI spielt dabei eine wichtige Rolle. Der Industriesoftware-Spezialist Augmentir zeigt sechs Ansatzmöglichkeiten auf.‣ weiterlesen

Eine aktuelle Studie von Reichelt Elektronik betrachtet den aktuellen Stand der Digitalisierung und stellt die Frage, wie Deutschland im Vergleich zu anderen europäischen Ländern abschneidet.‣ weiterlesen

Können Roboter dabei helfen, dem Fachkräftemangel in der Logistik-Branche Herr zu werden? Der Branchenverband IFR meint ja - und zwar mit Hilfe von Robotik, die durch künstliche Intelligenz unterstützt wird.‣ weiterlesen