Datenschutzexperten sind eher die Ausnahme

Laut einer Bitkomumfrage sind Datenschutzexperten in deutschen Unternehmen Mangelware. Nur jedes dritte Unternehmen hat eine entsprechende Vollzeitstelle eingeplant.

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Seit Inkrafttreten der Datenschutz-Grundverordnung müssen sich Unternehmen verstärkt mit neuen Regeln im Datenschutz auseinandersetzen. Wie der Branchenverband Bitkom mitteilt, fehlt es dafür häufig an passendem Personal. Laut einer aktuellen Studie des Verbandes hat derzeit fast jedes dritte Unternehmen in Deutschland (31 Prozent) nur eine Vollzeitstelle für Mitarbeiter eingeplant, die sich hauptsächlich mit Datenschutz befasst. Sechs von zehn Unternehmen (59 Prozent) haben dafür weniger als eine Vollzeitstelle zur Verfügung. “Mit der Datenschutzgrundverordnung ist der Aufwand für viele Unternehmen enorm gestiegen”, sagt Susanne Dehmel, Mitglied der Bitkom-Geschäftsführung für Recht und Sicherheit. “Wer qualifiziertes Personal finden konnte, hat dies auch eingestellt. Beim Datenschutz herrscht jedoch deutschlandweit Fachkräftemangel.”

Selten mehr als eine Vollzeitstelle

Nur wenige Unternehmen setzen auf mehr als eine Vollzeitstelle für Datenschutzthemen. Vier Prozent haben bis zwei Vollzeitäquivalente dafür eingeplant, nur ein Prozent bis drei Vollzeitäquivalente. Vor allem große Betriebe beschäftigen mehrere Datenschutzexperten. Jedes dritte Unternehmen ab 500 Mitarbeitern (35 Prozent) hat dafür bis zu vier Stellen vorgesehen, jedes Vierte (28Prozent) vier oder mehr Vollzeitarbeitsplätze. “Wer die Expertise nicht im eigenen Haus hat, muss auf externe Beratung zurückgreifen”, so Dehmel. Für viele Kanzleien und Rechtsberater mit Datenschutz-Knowhow sei das vergangene Jahr deshalb sehr arbeitsintensiv gewesen. Bis heute seien viele noch damit beschäftigt, ihre Geschäftsprozesse an die DSGVO-Vorgaben anzupassen.

EU entscheidet über die Verordnungen zu E-Privacy und E-Evidence

Für das laufende Jahr sind weitere wichtige Entscheidungen für neue Datenschutzregeln geplant. So soll die E-Privacy-Verordnung in den kommenden Monaten beschlossen werden. Im Bereich der elektronischen Kommunikation soll sie die DSGVO ergänzen und wird derzeit auf EU-Ebene verhandelt. Die geplante Verordnung wird vom Bitkom kritisiert: “Mit dem derzeitigen Entwurf gefährdet die E-Privacy-Verordnung Softwareupdates und schränkt werbebasierte Geschäftsmodelle im Internet ein.” Außerdem verhandelt die EU momentan die sogenannte E-Evidence-Verordnung. Damit soll der Zugriff von Strafverfolgungsbehörden auf elektronische Beweismittel erleichtert werden. Strafverfolgungsbehörden eines Mitgliedsstaates könnten demnach von Providern verlangen, kurzfristig elektronische Beweise herauszugeben, auch wenn diese in einem anderen Mitgliedsstaat ansässig sind. Auch hier sieht der Verband Nachbesserungsbedarf: “Private Provider sollten keine Grundrechtsprüfungen vornehmen, ohne dass nationale Behörden miteinbezogen werden”, so Dehmel.

 

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