Start-ups: Probleme bei der Umsetzung der DSGVO

 Nicht nur für große und mittlere Unternehmen stellt die Umsetzung der EU-Datenschutzgrundverordnung eine Herausforderung dar, auch viele Start-ups sehen sich vor Probleme gestellt. Das geht aus einer Umfrage des Digitalverbandes Bitkom hervor.

 (Bild: Bitkom e.V.)

(Bild: Bitkom e.V.)

Zum 25. Mai treten für Unternehmen die Vorgaben der EU-Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) in Kraft. Viele große und mittelständische Unternehmen haben diese jedoch noch nicht umgesetzt. Auch viele Start-ups sind davon noch weit entfernt, wie eine aktuelle Umfrage von Bitkom Research im Auftrag des Digitalverbands Bitkom unter mehr als 300 Start-ups zeigt. Demnach gibt jedes elfte Unternehmen (neun Prozent) an, die Umsetzung bereits abgeschlossen zu haben. Weitere 41 Prozent haben damit begonnen, erste Maßnahmen einzuleiten bzw. umzusetzen. In jedem dritten Start-up (32 Prozent) ist man laut der Erhebung gerade dabei, sich mit dem Thema zu beschäftigen, ohne Maßnahmen eingeleitet zu haben. Und rund jedes Siebte gibt an, noch großen Nachholbedarf zu haben. Von ihnen haben drei Prozent angegeben, gar nichts von den neuen Regeln zu wissen.

Umsetzung konsequent vorantreiben

“Es ist erfreulich, dass für die große Mehrheit aller Start-ups die neuen Datenschutzregeln ein Thema sind. Viele werden es aber nicht schaffen, die Vorgaben bis zum Stichtag vollständig zu erfüllen, auch weil in den jungen Unternehmen häufig nur wenige Mitarbeiter und geringe Ressourcen zur Verfügung stehen”, sagte Bitkom-Präsident Achim Berg. “Wichtig ist auf jeden Fall, die Umsetzung konsequent voranzutreiben und nicht weiter auf die lange Bank zu schieben. Es ist allemal besser vorweisen zu können, dass man mitten in der Umsetzung ist, als einer Aufsichtsbehörde mit leeren Händen gegenüberzustehen. Zugleich sollten die Behörden mit Augenmaß vorgehen, damit auch mit dem neuen Datenschutz innovative Geschäftsmodelle möglich sind und Gründern das Leben hierzulande nicht unnötig erschwert wird.”

Strafen drohen

Mit in Kraft treten der DSGVO droht Unternehmen, die deren Vorgaben nicht einhalten, ein Bußgeld in Höhe von bis zu vier Prozent des jährlichen weltweiten Umsatzes. Viele Unternehmen müssen dazu erst einmal ein Verarbeitungsverzeichnis für Personendaten erstellen, was bereits durch die alte Rechtslage gefordert wurde. Außerdem müssen sie Prozesse in der Produktentwicklung anpassen, um dem neuen Grundsatz des Privacy by Design gerecht zu werden. Darüber hinaus gelten zusätzliche Informationspflichten gegenüber Kunden.

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