Es kann aber auch vereinbart sein, dass das KI-System bestimmte Leistungen nach Gefahrübergang erst noch erlernt. Denn Beschaffenheit kann grundsätzlich jeder tatsächliche, wirtschaftliche oder rechtliche Umstand im Zusammenhang mit der Kaufsache sein. Dann hätten die Parteien also die Beschaffenheit ‘lernend’ vereinbart. Die Kaufsache muss diese Lernfähigkeit bei Lieferung aufweisen. Das KI-System ist jedoch mangelhaft, wenn es nicht, falsch oder zu langsam lernt. Wichtig sind in diesem Zusammenhang auch die vom Käufer zu erfüllenden Anforderungen für Training, Pflege und Nutzung des KI-Systems. Soweit der erfolgreiche Einsatz bestimmtes Verhalten des Nutzers erfordert, muss das im Kaufvertrag festgelegt werden.
Die Notwendigkeit bewusst gesteuerter Vereinbarungen zeigt auch folgendes Beispiel kurioser Rechtsanwendung: Ein KI-System kann sogar dann mangelhaft sein, wenn die Leistungen das Vereinbarte übertreffen. Über übliche Vorsicht bei Angaben zur Leistungsfähigkeit hinaus ist also gerade bei KI-Systemen besondere Aufmerksamkeit für die Leistungsbeschreibung gefordert.
Wurde keine Beschaffenheit vereinbart, liegt ein Mangel vor, wenn die Kaufsache sich nicht für die nach dem Vertrag vorausgesetzte Verwendung eignet. Dieser Verwendungszweck muss für den Verkäufer bei Vertragsschluss erkennbar sein. Auch hier gelten die zuvor genannten Regeln der Auslegung. Ohne konkrete Vereinbarungen oder erkennbaren Verwendungszweck ist die verkaufte Sache nur dann mangelfrei, wenn sie
In diesem Sinne gehören auch Eigenschaften zur Beschaffenheit, die der Käufer aufgrund öffentlicher Äußerungen des Verkäufers oder Herstellers erwarten kann. Im Kern geht es um die berechtigte Erwartungshaltung im Vergleich zu Sachen gleicher Art, was gerade bei neuartigen Sachen wie einem KI-System zu Unklarheiten führen kann. Als Maßstab muss ein Markt für rechtlich vergleichbare Systeme bestimmt werden. Für die Vergleichbarkeit sind unterschiedliche, noch nicht genau geklärte Faktoren wesentlich, z.B. die jeweils gewählten technischen Ansätze. Auch hier können durch bewusste Vertragsgestaltung wesentliche Weichen gestellt werden. Für den jeweiligen Vergleichsmarkt ist zu bestimmen, welche Beschaffenheit ein Käufer von einem KI-System erwarten kann – daran ist das verkaufte KI-System zu messen. Bei Abweichungen drohen Mängelansprüche.
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