Da eine heutige künstliche Intelligenz (KI) zu keinem Zeitpunkt ein Bewusstsein über das Erkannte entwickelt, ist KI prinzipiell vollkommen objektiv. Die Risiken aus der Anwendung von KI liegen daher in den verwendeten Daten und nicht in der KI selbst. Mit der aktuellen Diskussion von KI und Ethik soll verhindert werden, dass KI-Systeme Menschen diskriminieren.
Dazu sollen diese Systeme so entwickelt werden, dass man die Gefahr unbeabsichtigter Folgen minimiert. Ein Unternehmen müsste vor dem Einsatz dann beispielsweise testen, ob KI bestimmte Personengruppen benachteiligt oder abwertet. In welchem Zusammenhang kann aber Ethik und KI gesehen werden?
Vergleicht man KI mit den aktuellen Methoden stellt man fest, dass KI prinzipiell den gleichen Zweck erfüllt wie die wie Elektronische Datenverarbeitung seit rund 60 Jahren. Daten werden verarbeitet und bewertet. Beide Ansätze unterscheiden sich lediglich in der Art der Modelle, die zu Bewertung der Daten verwendet werden. Der Mensch ist in seiner Fähigkeit komplexe Zusammenhänge zu erkennen, durch die Millersche Zahl (7+-2) begrenzt. In menschlichen Modellen werden daher komplexe Zusammenhänge vereinfacht und anschließend z.B. in Form eines Entscheidungsbaumes bewertet. Daraus ergibt sich eine Erklärbarkeit innerhalb des Modells. Die Frage, ob die Annahmen des Modells statistisch valide sind oder (implizit) diskriminiert, wird jedoch in der Regel weder gestellt noch geprüft. Es ist weitgehend gesellschaftlich akzeptiert eine Begründung zu bekommen, deren Erklärbarkeit d.h. Relevanz in Bezug auf die Entscheidung in der Regel jedoch nicht überprüfbar ist. Dabei zeigt sich gerade durch den Einsatz von KI, dass menschliche Annahmen oft unvollständig oder teilweise falsch sind. KI-Modelle hingegen erkennen Zusammenhänge direkt in komplexen Daten. Statt vereinfachter Annahmen spiegeln sie daher die statistische Realität der Daten. Da die Bewertung grundsätzlich anhand statistischer Zusammenhänge erfolgt, ermöglicht dies eine prinzipiell gerechtere Bewertung. Problematisch wird dies jedoch, wenn Daten unvollständig sind oder scheinbare Zusammenhänge enthalten, die nicht auf die Realität übertragbar sind.
Aufgrund der rechtlichen Risiken ist es ein grundsätzliches Ziel Systeme so zu entwickeln, dass Menschen nicht diskriminiert werden. Um dies zu verhindern, gibt es im Umgang mit KI bereits heute zahlreiche Ansätze wie z.B.:
Insgesamt handelt es sich um ein alltägliches und in der Regel gut beherrschbares Problem. KI bietet jedoch keine universelle Lösung für jede Aufgabenstellung. Sind grundsätzlich keine ausreichenden Daten vorhanden, stellt KI in der Regel keinen sinnvollen Lösungsansatz dar. Menschliche Intuition und Ethik ergänzt sich perfekt mit der Geschwindigkeit und Objektivität der KI. Da KI falsche oder unvollständige Annahmen erkennt, lernt im Zusammenspiel nicht nur die KI vom Mensch, sondern der Mensch auch von der KI. Da menschliche Intuition auch mittelfristig nicht durch KI ersetzt werden kann, empfehlen wir grundsätzlich den Einsatz von KI als Assistenzsystem. Damit lässt sich nicht nur die Qualität und die Effizienz eines Unternehmens steigern. Unternehmen können hier in Zeiten des Fachkräftemangels besonders profitieren indem KI verwendet wird um die Produktivität von Schlüsselmitarbeitern zu steigern.
Rechtliche Risiken durch fehlende bundesweite Richtlinien im Umgang mit der DSGVO stellen bereits heute ein erhebliches Hindernis bei der Einführung von KI dar. Die Verwendung von KI in einem produktiven Anwendungsfall innerhalb der Breite der Industrie oder dem öffentlichen Sektor ist immer noch ein Einzelfall. Die Forderung das KI-Systeme grundsätzlich ethischen Grundsätzen entsprechen und erklärbar sein müssen, bedeutet daher eine zusätzliche Hürde, die auch von der heutigen klassischen Datenverarbeitung in der Regel nicht erfüllt wird.
Unabhängig von der Technologie dürfen Menschen nach Artikel 22 DSGVO nicht vollautomatischen Entscheidungen unterworfen werden, sofern die Entscheidung erhebliche Auswirkungen auf die Person hat. Da so die Einhaltung ethischer Grundsätze und die Erklärbarkeit bei relevanten Entscheidungen grundsätzlich gegeben sein muss, empfehlen wir in der Betrachtung eine Gleichstellung von KI-Systemen und der klassischen Datenverarbeitung. Um den enormen Rückstand Deutschlands bei der KI nicht weiter zu vergrößern sollte das Ziel der weiteren Diskussion sein, bundesweit verbindliche rechtliche Rahmenbedingungen für den Einsatz von KI zu schaffen, Bürokratie in Bezug auf die Förderung zu verringern und ausreichende Mittel bereit zu stellen sowie die Aufklärung innerhalb der Industrie und des öffentlichen Sektors über die konkreten Einsatzmöglichkeiten von KI zu verbessern.
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