100 Jahre Betriebsrätegesetz

Mitbestimmung in Zeiten der digitalen Transformation

Seit 100 Jahren gibt es das Betriebsrätegesetz. Zu diesem Jubiläum und vor dem Hintergrund der digitalen Transformation spricht sich die IG Metall für Modernisierung der Mitbestimmung aus.

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Am 4. Februar 1920 trat das Betriebsrätegesetz in Kraft. Das anfangs noch umstrittene Gesetz wurde zum Grundpfeiler der Mitbestimmung von Arbeitnehmern. „Die Betriebsverfassung ist heute notwendiger denn je. Nur durch betriebliche Mitbestimmung können wir den digitalen und strukturellen Wandel erfolgreich und sozial gestalten“, sagt Christiane Benner, Zweite Vorsitzende der IG Metall. Die Gewerkschaft sieht diesbezüglich allerdings Handlungsbedarf im Hinblick auf die Modernisierung der Mitbestimmung. „Wir brauchen ein generelles Mitbestimmungs- und Initiativrecht bei der qualitativen Personalentwicklung und Personalplanung“, so Benner weiter. Es sei notwendig, Beschäftigte vorausschauend für neue Tätigkeiten weiterzubilden. Daher fordert die Gewerkschaft faire Chancen durch Weiterbildung für alle.

Eine Beschäftigtenbefragung der IG Metall hat ergeben, dass in jedem zweiten Betrieb eine vorausschauende Personalplanung unterentwickelt ist. „Hier droht in der Transformation ein immenses Beschäftigungsrisiko, da sich viele Tätigkeiten und Anforderungen durch Digitalisierung und neue Antriebstechnik grundlegend verändern werden“, warnte die Zweite Vorsitzende. Trends wie Künstliche Intelligenz (KI) und Big Data würden ein Update der Mitbestimmung erforderlich machen. „Betriebsräte brauchen stärkere Rechte bei der Einführung von KI“, forderte Benner.

Benner nahm den Jahrestag der Betriebsverfassung zum Anlass, um den über 73.000 Betriebsratsmitgliedern im Organisationsbereich der IG Metall für ihre Arbeit in den rund 10.000 betrieblichen Gremien zu danken: „Betriebsräte engagieren sich für die Beschäftigten und sind damit ein stabiler Pfeiler unserer Demokratie. Sie leisten einen unverzichtbaren Beitrag für gesellschaftlichen Zusammenhalt und Integration.“ Studien belegen, dass mitbestimmte Unternehmen stabiler und erfolgreicher sind, sowie auch Schwächephasen besser meistern. In Betrieben mit Betriebsrat gibt es mehr Beschäftigungssicherheit, eine höhere Tarifbindung, bessere Arbeitsbedingungen und mehr Gerechtigkeit zwischen Männern und Frauen.

Für den wirksamen Schutz der Betriebsratsarbeit sind weitere Reformen der rechtlichen Rahmenbedingungen unverzichtbar. Die im Koalitionsvertrag enthaltene Ankündigung zur Erleichterung von Betriebsratsgründungen und -wahlen ist ein Schritt in die richtige Richtung, dem schnell Taten folgen müssen. Insbesondere der Kündigungsschutz von Wahlinitiatoren erstmaliger Betriebsratswahlen muss dringend verbessert werden. „Dass noch im 21. Jahrhundert in einigen Fällen die Gründung von Betriebsräten behindert wird, ist ein unsäglicher Zustand. Diejenigen, die sich für Demokratie in der Arbeitswelt engagieren, brauchen den bestmöglichen Schutz“, betonte die Zweite Vorsitzende. „Wir wollen das Ehrenamt stärken. Deshalb muss die Behinderung sowohl von Betriebsratswahlen als auch von Betriebsratsarbeit gesetzlich ausgeschlossen werden. Wir können die Herausforderungen des 21. Jahrhunderts nur mit zeitgemäßer Beteiligung lösen nicht, mit frühkapitalistischen Herr-im-Haus-Methoden.“

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