Allerheiligen, Volkstrauertag und Totensonntag – der November ist traditionell der Monat des Gedenkens an die Verstorbenen; und auch Anlass sich bereits zu Lebzeiten Gedanken über den eigenen Nachlass zu machen. Dazu gehören im digitalen Zeitalter auch Konten bei E-Mail-Anbietern, Sozialen Netzwerken oder Banken, aber auch die eigene digitale Identität.
Allerdings haben sich 75 Prozent der deutschen Internetnutzer noch keine Gedanken über ihren digitalen Nachlass gemacht, wie eine aktuelle Umfrage im Auftrag von Kaspersky Lab ergeben hat. Genau wie zu materiellen Dingen machen sich bereits einige Menschen zu Lebzeiten auch Gedanken, was mit den eigenen digitalen Daten (Informationen, Fotos oder Videos), Accounts und der digitalen Identität im Internet nach dem Tod geschehen soll. Laut der Kaspersky-Umfrage haben 75 Prozent noch nicht über ihren digitalen Nachlass nachgedacht. Davon möchten sich allerdings 26 Prozent bei gegebener Zeit damit beschäftigen. Immerhin 19 Prozent sagen, dass sie sich mit ihrem digitalen Nachlass befasst haben. Sechs Prozent ist dagegen egal, was nach ihrem Tod mit den eigenen Daten und Accounts geschieht. “Für Erben wäre es von großer Wichtigkeit, das digitale Leben Verstorbener soweit wie möglich vor Missbrauch zu bewahren”, erklärt Holger Suhl, General Manager DACH bei Kaspersky Lab. “Wer Passwörter für den Zugang zu digitalen Konten nicht hinterlässt, macht es seinen Erben nicht einfach. So gehen etwa alle kostenpflichtigen Mitgliedschaften des Verstorbenen auf Erben über.”
Zudem besteht die Gefahr, dass digitale Konten von Verstorbenen gehackt werden. “Wer als Hinterbliebener keinen Zugriff hat oder von einem Konto gar nichts weiß, wird das viel zu spät oder nie feststellen. Auch können Angehörige ohne die Account-Daten für Soziale Netzwerke nur mit viel Mühe verhindern, dass der Verstorbene scheinbar weiter lebt”, so Holger Suhl. So haben bei Facebook Hinterbliebene ohne Kenntnis der Zugangsdaten keinen Zugriff auf das Profil eines Verstorbenen. Die Einrichtung eines Gedenkstatus ist zwar nach Vorlage der Sterbeurkunde oder einer digitalen Todesanzeige möglich. Facebook schaltet dann allerdings lediglich die Erinnerungsfunktionen ab, so dass keine E-Mails mehr im Namen des Toten verschickt werden. Für die Löschung eines Twitter-Accounts müssen gar Sterbeurkunde, Ausweis- oder Führerscheinkopie des Erben sowie eine notarielle Beglaubigung, aus der die Kontaktdaten des Erben und seine Beziehung zum Verstorbenen ersichtlich sind, vorgelegt werden.
Viel einfacher und sicherer ist es, seinen digitalen Nachlass bereits zu Lebzeiten zu regeln. Kaspersky Lab zeigt, was dabei zu beachten ist:
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