EU-Kommission legt zwei neue Gesetzgebungsvorschläge vor

Haftungsfragen beim KI-Einsatz

Nach fast 40 Jahren will die EU-Kommission die europäischen Haftungsvorschriften für fehlerhafte Produkte modernisieren und erstmals die Haftungsregeln für künstliche Intelligenz (KI) in der EU harmonisieren. Dazu hat sie zwei Gesetzgebungsvorschläge vorgelegt.

( Bild: ©The KonG/stock.adobe.com)

Die neuen Haftungsvorschriften für künstliche Intelligenz sollen den Unternehmen Rechtssicherheit schaffen, damit diese in neue Produkte investieren können. Zudem gehe es darum, dass Opfer angemessen entschädigt werden können, wenn fehlerhafte Produkte Schäden verursachen, heißt es Seitens der Kommission.

Geltende Vorschriften stärken

Mit der überarbeiteten Richtlinie will die Kommission die geltenden Vorschriften auf der Grundlage der verschuldensunabhängigen Haftung der Hersteller für die Entschädigung von Personenschäden, Sachschäden oder Datenverlusten, die durch unsichere Produkte verursacht werden, modernisieren und verstärken. Die Richtlinie soll sowohl für Unternehmen als auch für Verbraucher durch folgende Elemente faire und berechenbare Vorschriften bieten:

  • Modernisierung der Haftungsvorschriften für kreislauforientierte Geschäftsmodelle: Sicherstellung, dass die Haftungsvorschriften für Unternehmen, die ihre Produkte wesentlich verändern, klar und gerecht sind.
  • Modernisierung der Haftungsvorschriften für Produkte im digitalen Zeitalter: Schadensersatz für Schäden, die entstehen, wenn Produkte wie Roboter, Drohnen oder Smart-Home-Systeme durch Software-Updates, KI oder digitale Dienste, die für den Betrieb des jeweiligen Produkts erforderlich sind, unsicher gemacht werden, und wenn die Hersteller Schwachstellen im Bereich der Cybersicherheit nicht beheben.
  • Schaffung einheitlicherer Wettbewerbsbedingungen für Hersteller in der EU und in Nicht-EU-Ländern: Wenn Verbraucher durch unsichere Produkte, die von außerhalb der EU eingeführt werden, zu Schaden kommen, können sie sich bezüglich des Schadensersatzes an den Importeur oder den EU-Vertreter des Herstellers wenden.
  • Gleichstellung der Verbraucher mit den Herstellern: Verpflichtung der Hersteller zur Offenlegung von Beweismitteln, mehr Flexibilität bei den Fristen für die Geltendmachung von Ansprüchen und Erleichterung der Beweislast für die Opfer in komplexen Fällen, z.B. im Zusammenhang mit Arzneimitteln oder KI.

Der Zweck der Richtlinie über KI-Haftung bestehe darin, so die Kommission, einheitliche Regeln für den Zugang zu Informationen und die Erleichterung der Beweislast im Zusammenhang mit durch KI-Systeme verursachten Schäden festzulegen, indem ein umfassenderer Schutz für Opfer (sowohl Einzelpersonen als auch Unternehmen) eingeführt und der KI-Sektor durch Stärkung der Garantien gefördert werde. Durch die Richtlinie werden bestimmte Vorschriften für Ansprüche, die nicht in den Anwendungsbereich der Produkthaftungsrichtlinie fallen – in Fällen, in denen Schäden durch Fehlverhalten verursacht werden – harmonisiert. Dies umfasst etwa Verletzungen der Privatsphäre oder durch Sicherheitsprobleme verursachte Schäden. Mit den neuen Vorschriften werde es etwa leichter, so die Kimmission, Schadensersatz zu erhalten, wenn jemand in einem Einstellungsverfahren, bei dem KI-Technologie zum Einsatz kam, diskriminiert wurde. So wird das rechtliche Verfahren für Opfer vereinfacht, wenn es darum geht, nachzuweisen, dass das Verschulden einer Person zu einem Schaden geführt hat. Dies soll durch die Einführung von zwei Elementen erreicht werden:

  • •  in Fällen, in denen ein Verschulden festgestellt wurde und nach vernünftigem Ermessen von einem ursächlichen Zusammenhang mit der KI-Leistung ausgegangen werden kann, greift die so genannte ‘Kausalitätsvermutung’. Opfer müssen bisher detailliert erklären, wie der Schaden verursacht wurde. Dies kann im Falle von KI-Systemen besonders schwierig sein.
  • •  Geschädigte werden über mehr Instrumente verfügen, um rechtliche Entschädigung zu verlangen. So wird in Fällen, in denen Hochrisiko-KI-Systeme betroffen sind, ein Recht auf Zugang zu Beweismitteln im Besitz von Unternehmen und Anbietern eingeführt.

Mit den neuen Vorschriften werde ein ausgewogenes Verhältnis zwischen dem Schutz der Verbraucher und der Förderung von Innovationen hergestellt, so die Kommission. Zugleich würden zusätzliche Hindernisse für Opfer beim Zugang zu Schadensersatz beseitigt und Garantien für den KI-Sektor festgelegt.

 

Das könnte Sie auch interessieren

Deutsche Unternehmen verzeichneten Schäden durch Datenlecks in Höhe von durchschnittlich 4,9Mio.€ pro Fall. Laut einem aktuellen IBM-Report waren gestohlene oder kompromittierte Zugangsdaten dabei der häufigste Angriffsvektor.‣ weiterlesen

NIS-2 sorgt in vielen Köpfen für Unsicherheit. Dabei lässt sie sich gut mit der Hausordnung vergleichen, wie sie in Mehrfamilienhäusern oder Firmengebäuden existiert: Die europaweite Direktive ist das Regelwerk (Hausordnung), dessen Einhaltung Dienstleister (analog zum Hausmeister) für Unternehmen (quasi die Bewohner) sicherstellen. Doch was ist neu an NIS-2? Welche Maßnahmen müssen Firmen umsetzen? Dies erklärt die folgende Checkliste.‣ weiterlesen

Ein an der Technischen Chemie der Universität Duisburg-Essen (UDE) entwickelter 3D-Drucker soll dafür sorgen, dass Seltene Erden, ein wichtiger Bestandteil von Elektromotoren, effizienter genutzt werden können. Das Besondere: Das Baumaterial wird bereits während des Herstellungsprozesses analysiert, so dass eine Qualitätskontrolle in Echtzeit möglich ist.‣ weiterlesen

Durch Industrie 4.0 entstehen Datenräume für unterschiedlichste industrielle Anwendungen. Damit die heterogenen Prozesse und Systeme effizient ineinandergreifen, werden Standards für Datencontainer benötigt. Das Verbundprojekt David, das vom Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz (BMWK) über drei Jahre mit rund 290.000€ gefördert wird, forscht daher an einem gemeinsamen Datenraum.‣ weiterlesen

Ein individueller Fahrradsattel bietet viel Komfort, doch sind im Markt erhältliche Sättel meist standardisiert. Fizik, ein Hersteller für Fahrradzubehör, will diesen Umstand mit seinem One-to-One-Programm adressieren. Dabei helfen die 3D-Druck-Technologien von Carbon.‣ weiterlesen

Wenn 2023 das Jahr war, in dem die Welt die generative KI entdeckte, dann ist 2024 das Jahr, in dem Unternehmen diese neue Technologie wirklich nutzen und daraus einen Nutzen ziehen.‣ weiterlesen

Die Blockchain ist vielen aus dem Finanzsektor bekannt, etwa wenn es um Kryptowährungen geht. Doch kann die Technologie auch in anderen Wirtschaftsbereichen einen Mehrwert bieten? Das Ifo Institut hat die Verbreitung der Blockchain untersucht.‣ weiterlesen

Neben der Industrie kann auch die Kultur- und Kreativbranche vom digitalen Zwilling profitieren. Wie? Das zeigt Siemens am Beispiel des Großen Festspielhauses in Salzburg.‣ weiterlesen

Nanorobotik, Quantum Computing oder grüner Wasserstoff: Europas Anteil an globaler Deep-Tech-Finanzierung ist laut einer McKinsey-Analyse auf 19 Prozent gestiegen. Darin beobachtet die Unternehmensberatung auch, dass die Finanzierung seit einigen Jahren rentabler ist als Investitionen in verbrauchernahe digitale Technologien.‣ weiterlesen

Werkzeugbahnen für Zerspanprozesse in CAM-Systemen zu planen erfordert Expertenwissen. Viele Parameter müssen bestimmt und geprüft werden, um die Bahnplanung Schritt für Schritt zu optimieren. Im Projekt CAMStylus arbeiten die Beteiligten daran, diese Aufgabe zu vereinfachen - per KI-gestützter Virtual-Reality-Umgebung.‣ weiterlesen

Mit der Abkündigung von Diensten und Plattformen wie Google IoT Core, IBM Watson IoT und SAP Leonardo standen im vergangenen Jahr die Zeichen im IoT-Markt auf Konsolidierung. Beobachter leiteten daraus ein Ende des Hypes ab, und Unternehmen stellten sich die Frage nach Wirtschaftlichkeit und Zukunftsfähigkeit ihrer IoT-Projekte. Zu Recht? Oder war der Abgesang verfrüht? ‣ weiterlesen