Expertenkommission übergibt Abschlussbericht

Wettbewerbsrecht 4.0

Nach Auffassung der Kommission müssen Konsumentenrechte bezüglich eigener Daten gestärkt und Verhaltensregeln für marktbeherrschende Plattformen eingeführt werden.

Bild: ©phonlamaiphoto/AdobeStock.com

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Die vom Bundesminister für Wirtschaft und Energie, Peter Altmaier, eingesetzte Expertenkommission Wettbewerbsrecht 4.0 unter Vorsitz von Martin Schallbruch hat ihre Empfehlungen für einen neuen Wettbewerbsrahmen der Digitalwirtschaft an Bundeswirtschaftsminister Altmaier übergeben. Altmaier: “Wir können unseren gesellschaftlichen Wohlstand nur bewahren, wenn wir auch in Zukunft in Deutschland und Europa international wettbewerbsfähige Unternehmen haben. Für die Digitalwirtschaft müssen wir dabei die richtige Balance finden: Einerseits müssen wir die Wachstumsmöglichkeiten deutscher und europäischer Digitalunternehmen und Plattformen fördern, andererseits Missbrauch von Marktmacht verhindern und Märkte offen halten. Die Kommission Wettbewerbsrecht 4.0 hat nun nach einem Jahr intensiver Arbeit konkrete Vorschläge vorgelegt, wie wir den Wettbewerbsrahmen in Europa für die Digitalwirtschaft gestalten können.” So ist die Stärkung der Konsumentensouveränität ein wichtiges Instrument, um Wettbewerb zu sichern.

Je einfacher Konsumenten ihre Daten von einem zum anderen Anbieter portieren oder neuen Anbietern den Zugang zu Daten gewähren können, desto eher können Wettbewerber datenbasierte Machtpositionen angreifen. Die digitale Ökonomie bricht etablierte Wertschöpfungsketten auf und führt zur Umstrukturierung von Märkten. Um die hieraus folgenden marktübergreifenden Innovationschancen zu nutzen, müssen Unternehmen etwa mit neuen Formen des Daten-Pooling und des Datenaustausches experimentieren können. Die Kommission empfiehlt daher die Schaffung eines freiwilligen Anmeldeverfahrens für neuartige Kooperationsformen auf europäischer Ebene. Die EU-Kommission kann auf diese Weise zugleich mehr Einblick in neue Marktentwicklungen und Kooperationsformen gewinnen. Weiter werden Regeln für marktmächtige Plattformen benötigt. Diese Plattformen sollen außerdem verpflichtet werden, Nutzer- und Nutzungsdaten in Echtzeit und in einem interoperablen Datenformat zur Portabilität bereit zu halten. Um diese Ziele zu erreichen, hat die Kommission 22 konkrete Empfehlungen mit Blick auf Plattformen, Datenzugang und digitale Ökosysteme ausgearbeitet. Die Bundesregierung wird die Empfehlungen im Detail prüfen und sich auf europäischer Ebene für eine Weiterentwicklung des Wettbewerbsrechts einsetzen.

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