Rechtsunsicherheit bei Datenschutz und Sicherheit

Wie umgehen mit
Big Data und KI?

Wie können Big-Data- und KI-Anwendungen gewinnbringend genutzt werden, ohne Datenschutz und IT-Sicherheit zu verletzen? Mit dieser Frage beschäftigt sich eine juristische Studie des Nationalen Forschungszentrums für angewandte Cybersicherheit Athene.

Humanoid robot works as an assistant in a law firm. 3d illustration.

Die Studie ‘Systematic Privacy in real-life Data Processing Systems’ untersucht geltende Vorschriften aus den Rechtsbereichen Datenschutz, IT-Sicherheitsrecht und Urheberrecht in Bezug auf Big Data. Dabei betrachten sie auch den Entwurf über eine EU-Verordnung zur Künstliche Intelligenz (KI-VO-E). Ihr Fazit: Der aktuelle Rechtsrahmen reicht für eine sichere Verarbeitung von Big Data nicht aus und sorgt für Rechtsunsicherheit. Mit der Digitalisierung von Prozessen in Verwaltung und Wirtschaft fallen riesige Mengen an digitalen Datensätzen aus verschiedenen Quellen und in ganz unterschiedlichen Formaten an (Big Data). Die Verarbeitung dieser großen Datensätze birgt erhebliche Chancen für Wirtschaft und Gesellschaft, beinhaltet aber auch Risiken für Verletzungen des Persönlichkeitsrechts von Bürgerinnen und Bürger. Ein Beispiel ist etwa der Katastrophenschutz, bei dem sich Personen über Big-Data-Analysen von Handydaten schneller finden und evakuieren lassen.

KI und Big Data

KI-Anwendungen verarbeiten riesige Datenmengen – was rechtliche Fragen aufwirft: Dürfen für das Training von KI-Anwendungen beliebige Daten aus dem Internet genutzt werden, welche Schutzrechte greifen hier? Wenn Daten rechtmäßig gewonnen wurden, wem gehören die Ergebnisse der Verarbeitung, also der KI-generierte Daten? Wer haftet im Zweifel für die Ergebnisse?

Wann sind Daten anonym?

Die Studienverantwortlichen sehen ein grundlegendes Problem bei der Anonymisierung von personenbezogenen Daten, um sie zu verarbeiten: Ab wann sind (ehemals) personenbezogene Daten verlässlich und rechtssicher anonymisiert? Hier gibt das geltende Recht (insbesondere die DSGVO) keine abschließende Antwort, was zu Rechtsunsicherheiten für verarbeitende Unternehmen und Einrichtungen führt. Eine mögliche Lösung wäre, so die Autoren, einen Grad der Anonymisierung durch ein einheitliches Verfahren zu berechnen und einen Schwellenwert für die legale Nutzung anzusetzen. Die Studie kommt zu dem Schluss, dass ein ganzheitlicher Ansatz vonnöten ist, der verschiedene Rechtsgebiete berücksichtigen sollte, um Bürger zu schützen und Unternehmen Rechtssicherheit zu geben.

 

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