Nur jedes zweite Unternehmen hat sich bei der Umsetzung der EU-Datenschutzgrundverordnung (DS-GVO) bislang Hilfe von externen Experten geholt. Gerade einmal 48 Prozent aller Unternehmen mit 20 oder mehr Beschäftigen geben demnach an, Spezialisten außerhalb des eigenen Hauses hinzugezogen zu haben.
Das ist das Ergebnis einer Befragung unter den Datenschutzbeauftragten von mehr als 500 Unternehmen im Auftrag des Digitalverbandes Bitkom. Am häufigsten wurden demnach externe Anwälte eingeschaltet, die von rund jedem dritten Unternehmen (35 Prozent) mit Blick auf die DS-GVO konsultiert wurden. Externe Prüfer oder Auditoren haben 29 Prozent aller Unternehmen hinzugezogen, eine externe Datenschutzberatung fand in jedem fünften Unternehmen (21 Prozent) statt.
“Nur rund jedes achte Unternehmen wird nach eigener Einschätzung bis zum Stichtag die Vorgaben der Datenschutzgrundverordnung vollständig umgesetzt haben. Angesichts dieses geringen Anteils und der Höhe der möglichen Bußgelder ist die eher geringe Inanspruchnahme von externer Hilfe bei der Umsetzung eher überraschend”, sagt Susanne Dehmel, Mitglied der Bitkom-Geschäftsführung für Recht und Sicherheit. Von den EU-Vorgaben seien praktisch alle Unternehmen betroffen, da sie für alle Unternehmen gelte, die personenbezogene Daten verarbeiten. “Für Unternehmen, die noch gar nichts getan haben, wird allmählich die Zeit knapp”, sagt Dehmel.
In genau sechs Monaten müssen die Vorgaben der DS-GVO umgesetzt sein – andernfalls drohen hohe Bußgelder. Die Übergangsfrist endet am 25. Mai 2018. Ab diesem Zeitpunkt können die Aufsichtsbehörden bei Verstößen Bußgelder in Höhe von bis zu vier Prozent des weltweiten Unternehmensumsatzes verhängen. Bislang setzt auch nur jedes vierte Unternehmen (25 Prozent) zusätzliches Personal im Unternehmen ein, um die Umsetzung voranzubringen. Dabei haben gerade einmal fünf Prozent der Unternehmen zusätzliches Personal eingestellt, 20 Prozent geben an, vorhandenes Personal durch Umstrukturierungen für die DS-GVO-Umsetzung einzusetzen. “Das Thema EU-Datenschutzgrundverordnung sollte in allen Unternehmen eine hohe Priorität haben – oder schnellstmöglich bekommen. Den Kopf in den Sand zu stecken und abzuwarten kann teuer werden”, sagt Dehmel. Für den Einstieg in das Thema hat Bitkom Fragen und Antworten (FAQs) zur Datenschutz-Grundverordnung veröffentlicht, die einen ersten Überblick über die Veränderungen zur heutigen Rechtslage geben. Außerdem hat der Branchenverband vier Praxisleitfäden erstellt, wie verschiedene Verpflichtungen aus der Verordnung im Unternehmen umgesetzt werden können: ‘Datenübermittlung in Drittstaaten’, ‘Verarbeitungsverzeichnis’, ‘Risk Assessment und Datenschutzfolgenschutzabschätzung’ sowie die ‘Mustervertragsanlage zur Auftragsverarbeitung’.
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